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Verkauf

Ein gutes Geschäft war es, wenn der Kunde wieder kommt – nicht die Immobilie!

Der Verkauf einer Immobilie ist oft mit vielen Emotionen verbunden. Allerdings birgt ein Verkauf auch viele Risiken. Insbesondere, wenn der Verkäufer die Immobilie nicht selbst genutzt hat, oder dessen Vorgeschichte nicht kennt, sind Mängel und Schäden oft unbekannt. Die Gesetzgebung entscheidet nach dem Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Bei Verkauf einer Immobilie müssen alle vorhandenen Mängel angegeben werden. Ein Verkäufer kann auch für verdeckte Mängel haftbar gemacht werden. Schnell steht der Vorwurf der „arglistigen Täuschung“ im Raum. Damit liegt die Beweislast bei dem Verkäufer.

Eine professionelle Begleitung Ihrer Maßnahme gibt Ihnen Sicherheit für den Verkauf und Ihre Finanzen.

Eine telefonische Erstberatung ist, wie immer, kostenfrei.