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Was sind „Holzzerstörer“

Pilze sind weder Pflanze noch Tier. Sie bilden eine eigene Gruppe, die der „Fungi“. Im Vergleich zu den Pflanzen fehlt den Pilzen das „Chlorophyll“, der grüne Blattfarbstoff. Deshalb können Pilze, im Gegensatz zu den autotrophen Pflanzen, kein organisches Material durch Photosynthese herstellen. Sie sind als heterotrophe Organismen auf pflanzlich erzeugte Biomasse als Nährstoff angewiesen. Bei Vorkommen in Gebäuden besteht diese Biomasse i.d.R. aus Holz.

Fäuletypen

Holzfäule in und an Gebäuden wird allgemein in drei Fäuletypen unterteilt. Man spricht von Braunfäule, Weißfäule und Moderfäule.

Die Hyphen der Braun- und Weißfäulepilze wachsen in den Hohlräumen (Lumina) der Holzzellen. Die Hyphen der Moderfäulepilze wachsen meist innerhalb der Holzzellwände.

Die Intensität der Holzzerstörung kann sehr unterschiedlich sein und abhängig von der Holzart, der Holzfeuchte und der Temperatur.

Allgemeine Bezeichnung

Die Bezeichnung „Holzfäulepilze“ steht im Allgemeinen für Vorkommen in Gebäuden. Man spricht daher häufig auch von „Hausfäulepilzen“. Sie sind für die Fäule im Holz verantwortlich, wodurch das Holz zerstört und die mechanischen Eigenschaft erheblich gemindert wird. Dadurch entstehen oft erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Stränge

Im Oberflächenmycel bilden die meisten Hausfäulepilzarten „Stränge“ aus, welche bis zu 2cm dick sind und leitungsartige Strukturen haben. Stränge können das Oberflächenmycel über Strecken von mehreren Metern durchziehen. Stränge dienen dem Transport und der Speicherung von Nährstoffen. Einige Arten durchwachsen dabei auch anorganische Materialien und Mauerwerk.

Sanierung

Der Befall einer Konstruktion durch Hausfäule- und Fäulepilze wird meisten Falls bemerkt durch absackende Fußböden, Bauteilrisse und/oder Einwölbungen. Gelegentlich werden Hausfäulepilze auch zufällig, bei Umbau- und/oder Sanierungsarbeiten entdeckt. Für eine nachhaltige Schadensanierung muss zunächst die Standsicherheit des Bauteils gewährleistet werden. Gegebenenfalls ist ein Tragwerksplaner hinzuzuziehen. Der notwendige Sanierungsaufwand ist nach eindeutiger Bestimmung des vorh. Pilzes und Feststellung des Befallsausmaßes festzulegen. Um das Ausmaß des Befalls eindeutig festzustellen, muss die Konstruktion bis zu einem eindeutig gesunden Bereich freigelegt werden. Nach einer Baufeuchtebestimmung und nachhaltiger Trocknung kann, unter Berücksichtigung der

DIN 68800-1 „Holzschutz Teil 1 – Allgemeines

DIN 68800-2 „Holzschutz Teil 2 – vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau“

DIN 68800-3 „Holzschutz Teil 3 – Holzschutzmittel

DIN 68800-4 „Holzschutz – Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten“,

Wiederherstellung erfolgen.

DIN-Normen sind keine Gesetze! Daher kann, nach erfolgter umfassender und verstandener Belehrung und schriftlicher Willenserklärung des Eigentümers/Auftraggebers/Architekten, durchaus von der Norm abgewichen werden. Hierfür können verschiedene wichtige Gründe vorliegen.