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Gesundheits­gefährdung

Gesundheitliche Risiken folgerichtig zu bewerten, ist für einen Sachverständigen oder Sachkundigen nahezu unmöglich, dennoch muss er zu einer potenziellen Gefährdung von Nutzern Stellung nehmen. Ein Sachverständiger kann nicht entscheiden, ob eine Person tatsächlich gefährdet ist oder nicht. Seine Untersuchungen zielen darauf ab, die Sanierungsdringlichkeit in Abhängigkeit der Bedürfnisse besonderer Personengruppen zu bestimmen und ggf. auch den Sanierungsaufwand anzupassen.

Im Einzelfall ist es nicht möglich, gesundheitliche Wirkungen ursächlich auf den Schimmelbefall in einem bestimmten Innenraum zurückzuführen, da prinzipiell eine Vielzahl von Ursachen für die Erkrankung und die Sensibilisierung verantwortlich sein kann. Häufig werden gesundheitliche Beschwerden im örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Wasserschäden bzw. feuchten Wohnräumen festgestellt. Die gesundheitliche Gefährdung durch Schimmelpilze und Bakterien aus Feuchteschäden ist bisher allerdings noch unzureichend erforscht.

Es konnten bisher keine eindeutigen Dosis-Wirkungsbeziehungen zwischen der Konzentration von Pilzsporen in der Luft und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Die Ursachen dafür liegen vermutlich in dem sehr unterschiedlichen Immunstatus verschiedener Personen, sowie in der stark schwankenden „Virulenz“ von Schimmelpilzstrukturen. Die Praxis zeigt sehr deutlich, dass ein Teil der Bevölkerung mit gesundheitlichen Problemen auf Schimmelpilze reagiert. Es ist daher allgemein anerkannt, dass Schimmelpilze zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können.

Es gibt keine „einzige Wahrheit“ zu den Fragen, welche Schimmel- Messmethoden richtig sind und ob und wann, wo und unter welchen Bedingungen „Schimmel“ konkret krank macht bzw. gesundheitsgefährdend ist. Letztendlich kann diese Frage nur von erfahrenen Umweltmedizinern oder Toxikologen beantwortet werden. Häufig muss dafür auch die persönliche Situation der Betroffenen einbezogen werden.

Grundsätzlich sollte, wie auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens, wie bei Lärm, erhöhten Keimzahlen in Trink- und Badewasser oder Mängeln am Auto (TÜV), usw., usw. eine Gesundheitsgefährdung vermieden werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt u.a.: „Fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel“, denn: „Auch von abgetöteten Sporen können allergische und toxische Wirkungen ausgehen. Für eine vollständige Sanierung sind lebende und tote Sporen vollständig zu beseitigen.“

WAS IN DER PRAXIS FAKTISCH UNMÖGLICH IST! HIER SOLLTE DER GESUNDE MENSCHENVERSTAND VORRANG HABEN!